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Beitragsanpassungen ab 1.1.2024

Beitragsanpassungen ab 1.1.2024 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Beitragsanpassungen ab 1.1.2024

Auf der Bundesverbandstagung im November 2023 in Berlin haben die Delegierten über eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge entschieden. Folgende Beiträge sind ab 1. Januar 2024 zu zahlen:

  -  Einzelmitglieder zahlen künftig monatlich 7,90 Euro,

  -  der Partnermitgliedsbeitrag beträgt 11,50 Euro pro Monat und 

  -  der Familienbeitrag bleibt mit 11,50 Euro/Monat stabil.

Bitte ändern Sie Ihre Daueraufträge bzw. Einzelüberweisungen entsprechend.

Vier Jahre lang wurde der Beitrag konstant gehalten. Nun musste er aber wegen der gestiegenen Kosten und Ausgaben angepasst werden. Bitte bedenken Sie: Der SoVD arbeitet weiterhin ohne Subventionen, wir wollen von Staat und Parteien unabhängig bleiben. Um die satzungsgemäßen Aufgaben in gewohntem Umfang auch künftig leisten zu können, sind diese Anpassungen leider notwendig. Beispielhaft sei angeführt, dass alleine in unserem Kreisverband Rendsburg-Eckernförde im Jahr 2022 für unsere Mitglieder ein Betrag von rund 2,2 Millionen Euro erstritten wurde. Wegen des umfangreichen Arbeitsaufwandes im rechtlichen Bereich werden auch die von den Mitgliedern zu tragenden Eigenanteile bei Beratungen und Rechtsstreitigkeiten leicht erhöht. Hierüber informieren im Einzelfall die SoVD-Beratungsstellen.